Das Unfallgutachten und Wertgutachten

Kfz-Sachverständige fertigen am häufigsten zwei Arten von Gutachten:

Unfallgutachten bzw. Beweissicherungs-Gutachten bei Unfällen
Wertgutachten zur Festlegung des merkantilen Wertes eines Fahrzeuges

Ein Beweissicherungs-Gutachten
benötigen Sie im folgenden Fall:

Durch einen Verkehrsunfall bzw. ein anderes Kfz wurde ihr Fahrzeug schuldhaft beschädigt, was bedeutet, dass der Unfallverursacher schadensersatzpflichtig Ihnen gegenüber ist.

In diesem Fall haben Sie unter anderem das Recht, den an Ihrem Fahrzeug verursachten Schaden durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Dieses Gutachten ist dann die Grundlage, auf der die Versicherung des Unfallgegners für Ihren Schaden aufkommen muss und die Werkstatt Ihr Fahrzeug instand setzt.

Übrigens: Auch wenn Sie den Schaden nicht instand setzen lassen, muss die Versicherung Ihren Schaden begleichen!

Bei der Erstellung des Gutachtens sind verschiedene Dinge zu beachten:

Lassen Sie nicht nur einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt, sondern ein rechtssicheres Beweissicherungsgutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen anfertigen!
Zunächst einmal kann nur durch ein Gutachten die merkantile Wertminderung des Fahrzeuges errechnet werden. Diese wird übrigens immer an den Geschädigten ausgezahlt; egal, ob der Schaden fiktiv abgerechnet oder instandgesetzt wird. Sollte es zu einem Prozess kommen, weil sich beispielsweise die gegnerische Versicherung weigert, für alle Kosten aufzukommen, so hat nur ein Gutachten auch vor Gericht bestand.

Suchen Sie sich den richtigen Fachmann zur Beurteilung des Schadens, der auch erfahren darin ist, versteckte Beschädigungen und minimalen Karosserieverzug zu erkennen und zu dokumentieren. Ein gelernter Fahrzeug- und Karosseriebaumeister mit jahrzehntelanger Erfahrung im eigenen Betrieb ist hier sicherlich nicht die schlechteste Wahl.

Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden (der Unfallgegner ist schuld) haben Sie gesetzlich die freie Wahl des Gutachters. Akzeptieren Sie nicht den Gutachter, den die gegnerische Versicherung Ihnen vorschlägt! Bedenken Sie, dass dieser Gutachter von demjenigen beauftragt wird, der auch den Schaden ausgleichen muss.

Je nach Schadenshöhe spielt der errechnete Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges eine wesentliche Rolle. Denn – zumindest bei einer fiktiven Abrechnung – gibt es vorgegebene prozentuale Schadensgrenzen, ab denen die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen darf. Ebenso wichtig ist das Einsetzen der richtigen Verrechnungssätze für die Arbeitszeit sowie die Lackierung, abhängig von der Wartungshistorie des Fahrzeuges und der jeweiligen Region. Hier ist umfassendes Fachwissen seitens des Gutachters gefragt, damit Ihnen kein finanzieller Nachteil entsteht!

Damit ein Gutachten auch gerichtsverwertbar ist, müssen in ihm diverse Angaben zur Fahrzeugidentifikation, der detaillierten Ausstattung, den jetzigen und vergangenen Eigentumsverhältnissen, dem Zustand der Fahrzeuges, der Kompatibilität sowie der Plausibilität des Schadens, Angaben zu Alt- und Vorschäden, zu Restwert,- Widerbeschaffungswert, Wertminderung, Nutzungsausfallzeiten und -kosten und noch weiteren Punkten gemacht werden. Auch hier gilt, der erfahrene und gut geschulte Sachverständige ist der beste Garant dafür, dass Ihnen kein finanzieller Schaden entsteht.