Unfall-Management
Unser Full-Service für Sie!
Sind Sie Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden, so hat der Gesetzgeber Ihnen verschiedene Rechte zugesprochen,
damit Sie Ihren Schaden möglichst unkompliziert und ohne zusätzliche Kosten vom Unfallgegner reguliert bekommen.
Nutzen Sie
Ihre Rechte bei einem
Haftpflichtschaden
Ihre Rechte bei einem Haftpflichtschaden:
- Sie haben das Recht, den Schaden an Ihrem Fahrzeug durch einen Kfz Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen.
- Sie haben das Recht, einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.
- Sie haben das Recht, den entstandenen Schaden entweder in einer Werkstatt Ihrer Wahl fachgerecht instand setzen zu lassen oder sich den Schaden ohne durchgeführte Reparatur auszahlen zu lassen (Siehe hierzu §249 Abs.1, 2 BGB).
- Sie haben das Recht, bei Durchführung der Reparatur Ihres Fahrzeuges entweder ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zu erhalten oder die im Gutachten angegebene Nutzungsausfallentschädigung auszahlen zu lassen.
All diese Rechte sind für Sie gesetzliche Grundlage und im unverschuldeten Haftpflichtfall völlig kostenfrei.
Ihr Vorteil
Wir haben die Kontakte zu allen notwendigen Fachleuten wie Fachanwälten, Kfz- und Lackierbetrieben sowie Autovermietungen. Es handelt sich hierbei ausschließlich um solche Spezialisten, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten und von deren Arbeit wir überzeugt sind.
Diese können durch uns direkt vor Ort in Ihrem Namen beauftragt werden. Sie haben nur einen Ansprechpartner und müssen keinerlei weitere Termine wahrnehmen! Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
- Individuelle Beratung vor Ort
- Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Rechtsbeistand
- Lassen Sie den Schaden instandsetzen...
- ... oder lassen Sie sich den Schaden auszahlen